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   BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89   

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https://dejure.org/1990,5689
BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89 (https://dejure.org/1990,5689)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1990 - 2 StR 638/89 (https://dejure.org/1990,5689)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 2 StR 638/89 (https://dejure.org/1990,5689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Einreichung von Schriftsätzen durch einen Sozius anstatt durch den Pflichtverteidiger - Verfahrensfehler durch Fortführung einer unterbrochenen Verhandlung bei Abwesenheit des Angeklagten - Anforderungen an die Annahme des eigenmächtigen Fernbleibens des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Das Revisionsgericht kann daher nicht nachvollziehen, aufgrund welcher Schlußfolgerungen die Strafkammer zu den von ihr getroffenen Feststellungen zur Tat gelangt ist (BGHSt 12, 311, 315; KK-Hürxthal, StPO 2. Aufl. § 261 RdNr. 32).
  • BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Ihn durfte er nach § 53 Abs. 7 BRAO vertreten (vgl. Isele, BRAO § 53 Anm. VII. A. 2, VIII. C. 3; BGH NJW 1975, 2351; BayObLG NJW 1981, 1629 Nr. 25; Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 142 RdNr. 37).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Nach der Vorschrift des § 231 Abs. 2 StPO, die hier allein in Betracht kommt, darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; BGHSt 10, 304, 305; BGHSt 16, 178, 183; BGHSt 25, 317, 319).
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Nach der Vorschrift des § 231 Abs. 2 StPO, die hier allein in Betracht kommt, darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; BGHSt 10, 304, 305; BGHSt 16, 178, 183; BGHSt 25, 317, 319).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Nach der Vorschrift des § 231 Abs. 2 StPO, die hier allein in Betracht kommt, darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; BGHSt 10, 304, 305; BGHSt 16, 178, 183; BGHSt 25, 317, 319).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Dabei kommt es allein darauf an, ob ein eigenmächtiges Fernbleiben tatsächlich vorlag, was das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung zu prüfen hat (BGH StV 1981, 393, 394; BGH StV 1982, 356).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Nach der Vorschrift des § 231 Abs. 2 StPO, die hier allein in Betracht kommt, darf eine unterbrochene Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 3, 187, 190; BGHSt 10, 304, 305; BGHSt 16, 178, 183; BGHSt 25, 317, 319).
  • BGH, 05.02.1982 - 3 StR 33/82

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Dabei kommt es allein darauf an, ob ein eigenmächtiges Fernbleiben tatsächlich vorlag, was das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung zu prüfen hat (BGH StV 1981, 393, 394; BGH StV 1982, 356).
  • BayObLG, 06.10.1980 - RReg. 5 St 170/80

    Einlegung von Rechtsmitteln durch einen nicht vom Angeklagten oder vom Gericht

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89
    Ihn durfte er nach § 53 Abs. 7 BRAO vertreten (vgl. Isele, BRAO § 53 Anm. VII. A. 2, VIII. C. 3; BGH NJW 1975, 2351; BayObLG NJW 1981, 1629 Nr. 25; Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 142 RdNr. 37).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Die bei Holtz MDR 1990, 490 mitgeteilte Entscheidung des Senats vom 9. Februar 1990 - 2 StR 638/89 betraf eine andere Fallgestaltung.
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